Versand- und Zahlungsinformationen
Verpackungsverordnung
Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Grüne Punkt
Rücknahme von Verpackungen gemäß Verpackungsverordnung (VerpackV)
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem : der grüne Punkt angeschlossen. Vertragskundennummer: 5629231
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Grüne Punkt.
Batterieverordnung
Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß §12 BatterieVO sowie zur Entsorgung von Elektrogeräten
Rücknahme von Batterien gemäß Batterieverordnung (BattV)
Jeder Verbraucher ist nach der deutschen Batterieverordnung gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Da auch bei Produkten aus unserem Sortiment Batterien enthalten, bzw. im Lieferumfang befindlich sein können, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Falls Sie Batterien und Akkus bei uns erworben haben, können Sie diese in unserem Store zur Entsorgung abgeben. (gesetzliche Rücknahmepflicht)
Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet:
Informationen über die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen und kostenlos zurücknehmen. Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass derartige Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.